Allgemeine Geschäftsbedingungen

Our Terms and Conditions were last updated on March 1, 2022.

1. Geltungsbereich

  • 1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge, die zwischen Predict42 GmbH („Predict42“) und einem Kunden (wie nachstehend definiert) abgeschlossen wurden,soweit diese sich gegenständlich beziehen auf die Erbringung von (IT- und DataScience-) Beratungsdienstleistungen („Leistung(en)“), wie diese in einemseparaten (auftragsspezifischen) Angebotsschreiben, welches dem Kunden inelektronischer Form zur Verfügung gestellt wird („Angebotsschreiben“), aufgeführt werden.
  • 1.2. Diese AGB geltenausschließlich gegenüber (i) Unternehmern (§ 14 BGB), (ii) juristischen Personendes öffentlichen Rechts und (iii) öffentlich-rechtlichen Sondervermögen(jeweils im Sinne von §310 Absatz(1) BGB) („Kunde“).

2. Vertragsabschluss, Einbeziehungder AGB sowie besondere Vereinbarungen

  • 2.1. Der rechtswirksame Vertragsabschluss über eine vonPredict42 angebotene Leistung bedingt eine Vertragsannahme – entweder (i) mittels rechtsverbindlicher Unterzeichnung des Angebotsschreibens durch den Kunden und dessen physischer oder elektronischer Rücksendung an Predict42 oder (ii) mittelsBetätigung eines Online-Bestell-Buttons über die Einbindung eines elektronischen Bestellprogramms, zu dem der Kunde (per Link) Zugang erhalten hat.

    2.2. Diese AGB werden – zusammen mit dem jeweiligen Angebotsschreiben– dem Kunden vor Aufnahme der Vertrags- bzw. Geschäftsbeziehung mit Predict42 in elektronischer Form übermittelt; die rechtsverbindliche Einbeziehung der AGB in die Vertrags- bzw. Geschäftsbeziehung erfolgt über die Angebots- bzw. Vertragsannahmenach Ziffer 

    2.3. Bei Bestellung weiterer Leistungen im Rahmen einerlaufenden Vertrags- bzw. Geschäftsbeziehung wird Predict42 dem Kunden die AGBüber einen Download-Link zur Verfügung stellen; der Link ist aktivierbar über das jeweilige Angebotsschreiben. Für die Geltung bzw. Einbeziehung der AGB nach dieser Ziffer 2.3 gilt Ziffer 2.2 (i.V.m. Ziffer 2.1) entsprechend.

    2.4. Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung; die gilt auch für den Fall, dass Predict42 deren Geltung nicht gesondert widerspricht. Zu diesen AGB abweichende oder zu widersprechende Bedingungen oder Abreden erhalten rechtliche Geltung ausschließlich unter der Voraussetzung, dass diese von Predict42 schriftlich anerkannt wurden.

    2.5. Besondere Vereinbarungen, die in dem Angebotsschreiben enthalten sind, gehen den Vorschriften dieser AGB inhaltlich vor.

3. Vergütung

  • 3.1. Die Höhe und die Berechnung der Vergütung für eine nach dem Angebotsschreiben vereinbarte Leistung richten sich nach den Vergütungsmodalitäten gemäß dem Angebotsschreiben.

    3.2. Die Vergütung ist fällig zur Zahlung innerhalb von zehn Werktagen nach Erhalteiner ordnungsgemäßen Rechnung; Predict42 ist berechtigt, auf Grundlage einerTeilrechnung monatlich gemäß den Vorgaben nach vorstehendem Halbsatz 1abzurechnen. Rechnungsbeträge sind unbar und ausschließlich in Euro zu entrichten.

    3.3. Aufwandsnachweise (bspw. in Form von Stundenübersichten) gelten als von dem Kunden genehmigt, soweit der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen nach deren Erhalt schriftlich widerspricht.

    3.4. Beivorzeitiger Beendigung der Vertragsbeziehung vor der (vollständigen) Leistungserbringung durch Predict42 erfolgt eine Abrechnung der vereinbarten Vergütung pro rata temporis bis zum Zeitpunkt der Beendigung und entsprechendden Regeln nach Ziffer 3.1.

4. Mitwirkungspflichten

  • 4.1. Der Kunde verpflichtet sich, die Erbringung der Leistungen durch angemessene und zumutbare Mitwirkungshandlungen zu fördern. In diesem Zusammenhang ist der Kunde insbesondere verpflichtet, Predict42 die für die Erbringung der Leistungenerforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung zu stellen.

    4.2. Der Kunde ist verpflichtet, gegenüber Predict42 einen Ansprechpartner alsverbindlich festgelegten Kontakt- und Ansprechpartner für sämtliche die Erbringung der Leistungen betreffenden Angelegenheiten zu benennen.

5. Verarbeitung auftragsbezogener Informationen und datenschutzrechtliche Vorgaben

  • 5.1. Predict42 und der Kunde verpflichten sich zurBeachtung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften.

    5.2. Eine aktuelle Fassung des Dokuments „Hinweise zur Datenverarbeitung“ bei Predict42 liegt dem Angebotsschreiben bei. Der Kundebestätigt mit der Angebots- bzw. Vertragsannahme nach Ziffer 2.1 den Erhalt des Dokuments „Hinweise zur Datenverarbeitung“ sowie der Kenntnisnahmederen Nummern 1 bis 6; der Kunde bestätigt zudem, den Regelungsgehalt von Nummer 7 zu befolgen.

5. Rechteeinräumung an Arbeitsergebnissen

  • 6.1. Predict42 räumt dem Kunden an sämtlichen Arbeitsergebnissen, die im Rahmen der Erbringung der Leistungen erstellt odererzeugt werden, das räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte, ausschließliche, übertragbare und unterlizenzierbare Recht zur Nutzung für sämtliche Nutzungsarten, insbesondere zu deren Vervielfältigung, Verbreitung, Verwertung und Bearbeitung, ein. Das Recht nach Satz 1 entsteht ab dem Zeitpunkt der Entstehung eines jeden Arbeitsergebnisses.

    6.2. Predict42 räumt dem Kunden zudem das alleinige und unbeschränkte Eigentum an denjenigen Arbeitsergebnissen ein, an denen ein solches Recht begründet und übertragen werden kann. Ziffer 6.1 Satz 2 gilt entsprechend.

    6.3. Arbeitsergebnisseberuhen auf dem Kenntnisstand von Predict42 bei Beendigung der Erbringung der Leistung. Es ist insoweit nicht auszuschließen, dass, nach Erbringung derLeistung Ereignisse eintreten, die zu einer abweichenden fachlichen Einschätzung – bezogen auf ein Arbeitsergebnis – geführt hätten, wären diese bereits während der Erbringung der Leistung eingetreten und bekannt geworden. Es besteht keine Pflicht von Predict42, über Ereignisse im vorstehenden Sinne zu informieren oder Arbeitsergebnisse zu aktualisieren.

    6.4. Arbeitsergebnisse,die in schriftlicher Form gegenüber dem Kunden abzugeben und zu unterzeichnen sind, qualifizieren nur dann verbindlich, wenn diese von Predict42 durchrechtsverbindliche Unterzeichnung freigegeben und zur weiteren Verwendung dem Kunden übermittelt wurden.

    6.5. Als „Arbeitsergebnisse“ qualifizieren sämtliche durch die Tätigkeit vonPreedict42 im Rahmen der Erbringung der Leistungen geschaffenen Werke; darunterfallen insbesondere Analysen, Präsentationen, Gutachten und zwar ungeachtet dessen, ob diese in finalisierter Form oder lediglich im Entwurf vorliegen.Software-Produkte (bspw. Apps) qualifizieren nicht als Arbeitsergebnisse; deren Erstellung und Nutzung sind Gegenstand eines separaten Vertragswerks (Software-Kaufoder -Mietvertrag oder SaaS-Vertrag).

7. Vertragsdauer und Kündigung

  • 7.1. Das Recht zur ordentlichen Kündigung einerbestellten Leistung ist ausgeschlossen; das jeweilige Angebotsschreiben kannbesondere Kündigungsmöglichkeiten vorsehen, die dieser Regelung nachZiffer 

    7.2. Satz 1 vorgehen. Das Recht zur fristlosen Kündigung auswichtigem Grund bleibt von der Regelung nach Satz 1 (Halbsatz 1)unberührt.1.2.       Eine jede Kündigung im Wege dieser Ziffer 7bedarf der Schriftform.

8. Haftung und Haftungsbeschränkung

  • 8.1. Predict42 haftet im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlich für vorsätzliches undgrob fahrlässiges Fehlverhalten, sofern nicht vertragswesentliche Verpflichtungen betroffen sind, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunderegelmäßig vertraut und vertrauen darf (sog. Kardinalspflichten); für eine Verletzung letztgenannter Pflichten haftet Predict42 auch bei einfacher Fahrlässigkeit.

    8.2. Die Haftungsbeschränkung nach Ziffer 8.1 gilt nichtim Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. DieHaftung von Predict42 ist im Übrigen beschränkt auf den vertragstypischen undvorhersehbaren Schaden.

    ‍.3.Bei jeder leicht fahrlässigen Verletzung einerschadensbegründenden Pflicht, die wesentlich für die Erreichung desVertragszwecks ist (sog. Kardinalpflicht), ist die Haftung von Predict42 derHöhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des in Rede stehendenGeschäfts vorhersehbar und typisch ist – maximal jedoch auf einen Betrag vonEUR 100.000,00 (für einen einzelnen Schadensfall) und insgesamt auf einenBetrag von EUR 250.000,00.

    8.4.Eine weitergehende Haftung von Predict42 bestehtnicht.

9. Elektronische Kommunikation

  • 9.1. Predict42 ist berechtigt, Daten auf elektronischemWege mit dem Kunden auszutauschen.

    9.2. Predict42 übernimmt im Rahmen des gesetzlich Zulässigen keine Haftung dafür, dass Informationen und Daten, die per E-Mailversendet werden und den Herrschaftsbereich von Predict42 verlassen haben, unversehrt oder unbeschädigt von dem Kunden empfangen werden; Halbsatz 1 gilt entsprechend für die Haftung von Schäden aus einer Versendung von E-Mails.

    9.3. Die Anwendung von Verschlüsselungstechniken im Rahmen des elektronischen Austauschs von Informationen und E-Mail-Anhängen erfolgt ausschließlich dann, sofern dies schriftlich zwischen Predict42 und dem Kunden vereinbart wurde.

11. Regelungen zurLeistungserbringung

  • 11.1. Predict42 erbringt Leistungen ausschließlich auf Grundlage des Angebotsschreibens und dieser AGB gegen Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung.

    11.2. Der Gegenstand der zu erbringenden Leistung kann in einer einmaligen oder einer inTeilen zu erbringenden Leistung bestehen oder auf Dauer angelegt sein.

    11.3. Predict42 ist berechtigt, sich, nach vorheriger Absprache mit dem Kunden, zur Erbringung der Leistungen Dritter zu bedienen; Dritte im Sinne des vorstehenden Halbsatzes 1 sind insbesondere (freie)Mitarbeiter von Predict42.

    11.4. Predict42 ist im Rahmen der Erbringung der Leistungen hinsichtlich der Bestimmung von Ort und Zeit grundsätzlich frei; die geschäftlichen Bedürfnisse des Kunden sind jedoch von Predict42 im Rahmen der Leistungserbringung zu berücksichtigen.

    11.5. Leistungen, die Predict42 auf Nachfrage des Kunden über die in dem Angebotsschreiben vereinbarten Leistungen hinaus ausführt, werden gesondert abgerechnet; es gelten insoweit die Stundensätze nach dem Angebotsschreiben entsprechend.

12. Schlussbestimmungen

  • 12.1. Predict42 ist berechtigt, diese AGB einseitig zuändern, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nichtberührt werden und dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, welchebei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigungdie Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses merklich stören würde. Alswesentliche Regelungen qualifizieren insbesondere solche über die Art und denUmfang der vertraglich vereinbarten Leistungen und über die Laufzeiteinschließlich der Regelungen zur Kündigung. Ferner sind diese AGB Gegenstandvon Anpassungen und Ergänzungen, soweit diese zur Beseitigung vonSchwierigkeiten bei der Durchführung der vertraglich geschuldeten Leistungen erforderlich sind, die im Zusammenhang stehen mit Regelungslücken, die nach erfolgtemVertragsschluss entstandenen sind; ein solcher Anpassungs- oder Ergänzungsbedarf liegt insbesondere vor, wenn sich obergerichtliche oder höchstrichterliche (AGB-) Rechtsprechung ändert und eine oder mehrere Klauseln dieser AGB von einer solchen Rechtsprechungsänderung betroffen ist bzw. sind.

    12.2. Sowohl das Angebotsschreiben als auch diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

    12.3. Nicht-ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Mainz.

    12.4. Sofern der Kunde als Kaufmann im Sinne des HGBqualifiziert, ist der Geschäftssitz von Predict42 Gerichtsstand. Predict42 istjedoch berechtigt, den Kunden auch am Gerichtsstand dessen Geschäftssitzes zuverklagen.

    12.5. Predict42 und der Kunde dürfen jeweils nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des jeweilsanderen aufrechnen.

    12.6. Sollten Bestimmungen des Angebotsschreibens oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Unwirksame oderundurchführbare Bestimmungen werden durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung ersetzt, die der ursprünglichen unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung unter angemessener Berücksichtigung der Interessen von Predict42 und denen des Kunden wirtschaftlich am nächsten kommt.